Bakker wählt Qualitätsprodukte aus, indem es darauf achtet, dass sie mit äußerster Sorgfalt angebaut werden und der Vegetationszyklus respektiert wird. Diese Bedingungen sind essentiell, um gesunde und kräftige Pflanzen zu erhalten und um ihr Wurzelgeflecht zu entwickeln. Unsere Pflanzen werden in bester Kondition verschickt. Unsere Samen haben eine optimale Keimungsrate.
Für alle Produkte, die auf unserer Seite zum Verkauf angeboten werden, gilt die gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß den Artikeln L217-4 ff. des Verbraucherschutzgesetzes und die Garantie für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 ff. des Zivilgesetzbuches.
Für die gesetzliche Konformitätsgarantie hat der Verbraucher eine Frist von zwei Jahren ab der Lieferung des Produkts, um zu handeln und entweder die Reparatur oder den Ersatz des Produkts zu verlangen, vorbehaltlich der in Artikel L 217-9 des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehenen Kostenbedingungen. Der Verbraucher ist davon befreit, die Vertragswidrigkeit des Produkts innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach der Lieferung des Produkts nachzuweisen, außer bei Gebrauchtwaren (6 Monate). Für jeden Antrag auf Rückerstattung bitten wir Sie, uns einen schriftlichen Antrag mit Foto(s) zukommen zu lassen, um zu bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, der mit dem Artikel oder der Bestellung zusammenhängt und nicht mit der Bepflanzung oder einer anderen inhärenten Pflege.
Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Ihren Lasten, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie in Artikel 4.2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben.
Der Verbraucher kann sich für die Umsetzung der Garantie gegen versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuches entscheiden und in diesem Fall zwischen der Auflösung des Verkaufs oder einer Minderung des Verkaufspreises gemäß Artikel 1644 des Zivilgesetzbuches wählen.
Artikel 1641 des Zivilgesetzbuches: Der Verkäufer ist an die Gewährleistung für verborgene Mängel der verkauften Sache gebunden, die sie für den Zweck, für den sie bestimmt war, untauglich machen oder die diesen Zweck so beeinträchtigen, dass der Käufer sie nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis erworben hätte, wenn er sie gekannt hätte.
Artikel 1648 al 1 des Zivilgesetzbuches: Die Klage, die sich aus einem Sachmangel ergibt, muss vom Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des Mangels erhoben werden.
Artikel L.217-4 des Verbraucherschutzgesetzes: Der Verkäufer ist verpflichtet, eine vertragsgemäße Ware zu liefern und ist für die zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Konformitätsmängel verantwortlich. Er haftet auch für Konformitätsmängel, die sich aus der Verpackung, der Montageanleitung oder der Installation ergeben, wenn letztere ihm durch den Vertrag übertragen oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde.
Artikel L.217-5 des Verbraucherschutzgesetzes: Um vertragskonform zu sein, müssen die Waren:
1/ für den Zweck geeignet sein, der üblicherweise von ähnlichen Gütern erwartet wird, und, falls zutreffend, :- der vom Verkäufer gegebenen Beschreibung entsprechen und die Eigenschaften aufweisen, die der Verkäufer dem Käufer in Form eines Musters oder Modells vorgelegt hat;- die Eigenschaften aufweisen, die ein Käufer angesichts der öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters, insbesondere in der Werbung oder bei der Etikettierung, berechtigterweise erwarten kann;
2/ oder die in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweisen oder für einen vom Käufer gewünschten besonderen Verwendungszweck geeignet sein, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von diesem akzeptiert wurde.
Artikel L.217-12 des Verbraucherschutzgesetzes: Die Klage aufgrund eines Konformitätsmangels verjährt innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung der Ware.
Artikel L.217-16 des Verbraucherschutzgesetzes: Wenn der Käufer den Verkäufer während der Dauer der kommerziellen Garantie, die ihm zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Reparatur einer beweglichen Sache gewährt wurde, um eine durch die Garantie gedeckte Reparatur bittet, fügen wir der noch laufenden Garantiedauer einen Zeitraum der Unbeweglichkeit von mindestens sieben Tagen hinzu. Diese Frist läuft ab dem Datum des Eingriffsantrags des Käufers oder ab dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Sache für die Reparatur zur Verfügung gestellt wird, wenn diese Bereitstellung nach dem Eingriffsantrag erfolgt.